Bei der Einführung Ihrer Mitarbeiterbeteiligung gibt es wichtiges zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der passgenauen Ausgestaltung. Transparent und unkompliziert innerhalb weniger Tage.
Mitarbeiterbeteiligungen ermöglichen es Ihnen, wertvolle Mitarbeiter zu gewinnen, binden und zu motivieren
Individuelle Beteiligungsprogramme von spezialisierten Gesellschaftsrechtsanwälten und erfahrenen Unternehmern
Umfangreich, transparent, kostengünstig - maßgeschneidert für Sie!
Mitarbeiterbeteiligungen - im englischen “Employee Stock Option Plan” (ESOP) ist der Oberbegriff für unterschiedliche vertragliche Konstrukte, mit denen ArbeitnehmerInnen unmittelbar am Unternehmenserfolg beteiligt werden sollen. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede, beispielsweise bzgl. der notwendigen Bürokratie oder Besteuerung. Während sich unter einigen Begriffen im Wesentlichen die selben Konstrukte verbergen, gilt es auch essentielle Unterschiede und Details zu beachten.
Virtuelle Anteile
Mitarbeiterln wird nicht Miteigentumer*in
Keine Beurkundung des Programms notwendig
Keine Beurkundung pro Mitarbeiter*in notwendig
Geringe Bürokratie
Steuerlast bei Cash-Event (z.B. Exit-Fall)
Keine unerwünschte Steuerpflicht bei Ausgabe
Reale, gesellschaftsrechtliche Anteile
Mitarbeiterln wird Miteigentümer*in
Notarielle Beurkundung bei erstmaliger Zuteilung notwendig
Notarielle Beurkundung pro Mitarbeiter*in notwendig
Hohe Bürokratie
Steuerlast bei Ausgabe der Anteile je nach Vertragsgestaltung denkbar
Unerwünschte Steuerpflicht bei Ausgabe
Abfindungsrecht
Exit-Beteiligung /
Gewinnbeteiligung
Devesting
Vesting & Cliff
Fade-Out-Regelung
Buy-Out-Recht
Die Ausgestaltung Ihres Beteiligungsprogrammes ist stark von Strukturen und Gegebenheiten Ihres Unternehmens abhängig. Darüber hinaus gibt es aus Unternehmens- und Mitarbeitersicht zahlreiche Faktoren zu bedenken, die eine individuelle Beratung essenziell machen, um teure Versäumnisse zu vermeiden.
Unsere Partnerkanzlei trustberg ist eine auf Gesellschaftsrecht und Venture Capital spezialisierte Wirtschaftsrechtsboutique mit Büros in Berlin, München, Frankfurt und Hamburg.
Der trustberg Partner Dr. Christopher Hahn ist selbst Co-Founder verschiedener Startups sowie Autor führenden Bücher (z.B. “Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen”) und somit ein ausgewiesener Experte für digitale Prozesse und deren rechtliche Umsetzung. Zu seinem Fachgebiet zählt vor allem die Beteiligung von Mitarbeitern, Führungskräften und anderen key persons.

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(mit/ohne Investoren)
Klein- und mittelständische
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Großunternehmen
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